Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.01.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.11.2025
Außerordentliche Hauptversammlung
27.03.2025
Außerordentliche Hauptversammlung
25.03.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
06.02.2025
Außerordentliche Hauptversammlung
11.10.2023
Einreichung neuer Dokumente
30.06.2023
Einreichung neuer Dokumente
26.04.2022
Berichtigungen
20.01.2021
Neueintragungen