Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
09.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
04.06.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
07.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
07.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
15.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
24.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
21.03.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
18.09.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
03.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.04.2022
Berichtigungen
08.03.2022
Neueintragungen