Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2024
Eröffnungen
17.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
17.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
22.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.03.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.12.2021 bis zum 31.12.2021
24.02.2022
Neueintragungen