Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.01.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
02.12.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
11.10.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
07.07.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2024
14.05.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.07.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.05.2024
25.01.2024
Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 22. Januar 2024 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG, München
22.01.2024
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung
11.01.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.02.2022
Neueintragungen