Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2026
Änderung der Anlagebedingungen
24.10.2025 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.06.2025 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023
13.02.2025 Jahresbericht nach KAGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2023
24.05.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
14.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
08.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.09.2021 bis zum 30.09.2021
24.01.2022
Neueintragungen