Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2024
Eröffnungen
30.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.11.2021 bis zum 31.12.2021
30.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.11.2021 bis zum 31.12.2021
06.01.2022
Neueintragungen