Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2024
Eröffnungen
03.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2023
Sonstiges
10.11.2023
Sonstiges
23.10.2023
Sonstiges
01.09.2023
Eröffnungen
28.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.10.2010
Neueintragungen