Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2026
Eröffnungen
12.06.2026
Eröffnungen
11.05.2026
Sicherungsmaßnahmen
01.04.2025
Einreichung neuer Dokumente
28.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
01.10.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
21.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
11.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.01.2021 bis zum 31.12.2021
23.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.12.2022
Einreichung neuer Dokumente
17.05.2022
Berichtigungen
13.04.2022
Bezugsangebot
27.12.2021
Neueintragungen