Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.06.2025
Eröffnungen
01.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
20.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2024
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19.03.2024
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19.03.2024
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19.03.2024
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19.03.2024
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19.03.2024
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02.11.2023
Eröffnungen
28.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.12.2021
Neueintragungen