Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2026
Löschungsankündigung
08.05.2025
Abweisungen mangels Masse
24.04.2025
Sicherungsmaßnahmen
24.04.2025
Abweisungen mangels Masse
18.11.2024
Sicherungsmaßnahmen
04.08.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2020 bis zum 31.12.2020
14.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2020 bis zum 31.12.2020
25.11.2021
Neueintragungen