Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
12.03.2025
Bekanntmachung gemäß §§ 20 Abs. 6 S. 1, Abs. 1, Abs. 4, § 16 Abs. 1 und 4 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO sowie gemäß §§ 20 Abs. 6 S. 2, Abs. 5 AktG i.V.m. Art 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO
30.12.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
28.06.2024
Einreichung neuer Dokumente
13.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.07.2023
Einreichung neuer Dokumente
12.05.2023
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO
17.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
24.11.2021
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO
15.10.2021
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO
07.10.2021
Neueintragungen