Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2024
Sonstiges
28.05.2024
Sonstiges
22.04.2024
Sonstiges
18.04.2024
Sonstiges
08.01.2024
Sonstiges
07.11.2023
Sonstiges
02.11.2023
Eröffnungen
10.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
31.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.06.2022
Berichtigungen
13.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.09.2021
Neueintragungen