Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
13.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
18.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022
23.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
09.06.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.09.2021
Neueintragungen