Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
16.11.2022
Sonstiges
03.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2022
Eröffnungen
29.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
21.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.05.2020 bis zum 31.12.2020
25.08.2021
Neueintragungen