Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.05.2026
Sonstiges
18.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Eröffnungen
09.02.2024
Liquidation
02.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.08.2021 bis zum 30.06.2022
03.08.2021
Neueintragungen