Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2025
Sonstiges
24.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.01.2025
Sonstiges
31.01.2024
Sonstiges
22.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2023
Eröffnungen
03.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
18.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.06.2021 bis zum 31.12.2021
18.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.06.2021 bis zum 31.12.2021
28.07.2021
Neueintragungen