Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.01.2026
Liquidation
10.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 25.06.2023
10.10.2023 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 26.06.2023 bis zum 26.06.2023
09.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.04.2021 bis zum 31.12.2021
15.06.2021
Neueintragungen