Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
23.10.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
14.08.2025
Einladung zur Hauptversammlung
16.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
25.02.2025
Einladung zur Hauptversammlung
02.10.2024
Einladung zur Hauptversammlung
31.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
25.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.07.2023
Einladung zur Hauptversammlung
22.06.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
06.06.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
13.04.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.01.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
18.01.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
27.07.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
14.07.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
09.06.2021
Neueintragungen