Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2024
Sonstiges
03.05.2024
Eröffnungen
08.03.2024
Sicherungsmaßnahmen
04.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.02.2021 bis zum 31.12.2021
08.06.2021
Neueintragungen