Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.11.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.05.2023 bis zum 31.12.2023
06.11.2024 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 23.05.2023 bis zum 23.05.2023
06.11.2024 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 11.10.2024
24.05.2023
Liquidation
24.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.05.2021
Neueintragungen