Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.06.2023
Sonstiges
19.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2022
Sonstiges
08.02.2022
Sonstiges
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01.02.2022
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25.01.2022
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06.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
01.11.2021
Veränderungen
26.10.2021
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25.05.2021
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