Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
26.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2019
Termine
16.11.2011
Termine
19.05.2009
Sonstiges
08.08.2008
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005
23.04.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
11.05.2007
Berichtigungen