Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
08.10.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
31.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
15.10.2024
Liquidation
08.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022
12.04.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.12.2021
10.05.2021
Neueintragungen