Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Löschungsankündigung
24.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
16.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2023
Sonstiges
02.03.2023
Eröffnungen
06.05.2021
Neueintragungen