Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2026
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
23.12.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
14.03.2025
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG
05.12.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
05.12.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
09.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
09.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
07.02.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
06.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
18.11.2022
Einreichung neuer Dokumente
07.11.2022
Bekanntmachung gemäß § 20 AktG
07.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2021 bis zum 30.06.2021
07.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2021 bis zum 30.06.2021
27.04.2021
Neueintragungen