Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2026 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
03.12.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
26.11.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
18.06.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
27.03.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
28.02.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
29.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
29.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
29.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
28.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.09.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.09.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.04.2021
Neueintragungen