Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Sonstiges
08.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2021
Eröffnungen
27.09.2021
Veränderungen
13.09.2021
Veränderungen
10.09.2021
Eröffnungen
02.09.2021
Eröffnungen
16.04.2021
Neueintragungen