Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.01.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.01.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
05.01.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
02.01.2026 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021
02.01.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
30.10.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021
05.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.01.2021 bis zum 30.06.2021
12.04.2021
Neueintragungen