Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
07.11.2024
Sonstiges
02.10.2024
Eröffnungen
28.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
08.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
18.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.11.2020 bis zum 31.12.2020
06.04.2021
Neueintragungen