Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.11.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
28.10.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
05.09.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.09.2025
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
11.12.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.11.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
12.01.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.01.2024
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.11.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
08.03.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
08.03.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.04.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.12.2015
Neueintragungen