Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
10.09.2024
Eröffnungen
03.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
04.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
09.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
31.03.2021
Neueintragungen