Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.07.2024
Löschungsankündigung
05.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.10.2023
Sonstiges
18.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.02.2023
Sonstiges
08.02.2022
Eröffnungen
25.11.2019
Neueintragungen