Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.01.2026
Sonstiges
16.01.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.06.2025
Sonstiges
19.12.2024
Sonstiges
25.11.2024
Sonstiges
08.10.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
31.05.2024
Sonstiges
22.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2023
Sonstiges
03.08.2023
Eröffnungen
09.06.2023
Sicherungsmaßnahmen
01.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.03.2021
Neueintragungen