Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2026
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
13.08.2025
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
31.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
07.07.2025 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.08.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.06.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
07.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.08.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
19.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
09.09.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.09.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.04.2021
Berichtigungen
02.03.2021
Neueintragungen