Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
05.06.2025
Sonstiges
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2024
Sonstiges
02.07.2024
Eröffnungen
21.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
23.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
11.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.02.2021 bis zum 31.12.2021
23.02.2021
Neueintragungen