Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2026
Löschungsankündigung
27.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Sonstiges
01.11.2023
Eröffnungen
26.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
02.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.08.2020 bis zum 31.12.2020
02.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.08.2020 bis zum 31.12.2020
23.02.2021
Neueintragungen