Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.04.2026
Sonstiges
27.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Eröffnungen
27.06.2025
Sonstiges
13.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.04.2021 bis zum 31.12.2021
13.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.04.2021 bis zum 31.12.2021
11.02.2021
Neueintragungen