Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2026
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10.03.2026
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26.09.2024
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20.12.2023
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07.08.2023
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05.01.2023
Sonstiges
30.12.2022
Eröffnungen
25.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
25.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
10.02.2021
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