Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.07.2025
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
23.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
23.06.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
19.11.2024
Einreichung neuer Dokumente
09.09.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
05.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.03.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.02.2021 bis zum 31.12.2021
29.09.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
09.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.02.2021 bis zum 31.12.2021
08.08.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
23.02.2021
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
09.02.2021
Neueintragungen