Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 18.04.2024
14.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.04.2024 bis zum 31.12.2024
14.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 18.04.2024
14.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.04.2024 bis zum 31.12.2024
24.12.2025
Liquidation
26.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.09.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
03.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
03.05.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
04.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.02.2021
Neueintragungen