Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2026
Einreichung neuer Dokumente
07.04.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
07.04.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
27.03.2026
Ordentliche Hauptversammlung
29.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
29.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
25.06.2025
Einreichung neuer Dokumente
13.06.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
28.03.2025
Ordentliche Hauptversammlung
06.11.2024
Ordentliche Hauptversammlung
19.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
19.12.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
30.10.2023
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
22.12.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
22.12.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.10.2022
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.10.2021
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
13.02.2021
Berichtigungen
03.02.2021
Neueintragungen