Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2024
Eröffnungen
22.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
02.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
21.12.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
19.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
31.12.2020
Neueintragungen