Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2025
Sonstiges
06.01.2025
Eröffnungen
13.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.07.2018 bis zum 31.12.2018
16.11.2023
Sicherungsmaßnahmen
21.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
08.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2020
Neueintragungen