Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2025
Sonstiges
13.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Sonstiges
17.04.2025
Sonstiges
11.10.2023
Sonstiges
29.09.2023
Eröffnungen
04.09.2023
Sicherungsmaßnahmen
02.06.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
09.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.12.2020 bis zum 31.12.2020
23.12.2020
Neueintragungen