Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
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28.05.2025
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28.05.2025
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28.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.04.2022
Sonstiges
07.04.2022
Eröffnungen
31.01.2022
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2021
Berichtigungen
22.12.2020
Neueintragungen