Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.05.2026
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2026
02.08.2023
Sonstige Registerbekanntmachung
31.03.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
30.03.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.05.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.04.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
15.03.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
30.11.2020
Neueintragungen