Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.02.2026
Sonstiges
15.07.2025
Sonstiges
15.07.2025
Sonstiges
15.07.2025
Sonstiges
15.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.03.2025
Sonstiges
11.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.10.2022
Eröffnungen
29.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
01.09.2022
Sicherungsmaßnahmen
18.02.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
29.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.11.2020
Neueintragungen