Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2026
Sonstiges
09.01.2025
Sonstiges
01.08.2024
Sonstiges
28.05.2024
Sonstiges
04.12.2023
Eröffnungen
04.10.2023
Sicherungsmaßnahmen
04.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.10.2020 bis zum 31.12.2020
04.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.10.2020 bis zum 31.12.2020
17.11.2020
Neueintragungen