Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.10.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
20.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
27.06.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
20.09.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
07.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
25.07.2023
Einreichung neuer Dokumente
21.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.08.2020 bis zum 31.12.2020
20.05.2021
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
14.05.2021
Bezugsangebot
20.04.2021
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
04.11.2020
Neueintragungen