Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2025
Liquidation
13.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.05.2022 bis zum 11.05.2023
13.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.05.2021 bis zum 11.05.2022
13.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 11.05.2021
13.11.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.07.2020 bis zum 31.12.2020
04.11.2020
Neueintragungen